Die Wertermittlung  
   

 

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LEISTUNGSBILD

Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
Verkehrswertgutachten sind in der Regel erforderlich für:

  Kauf- oder Verkaufsabsichten  
  Erbauseinandersetzung  
  Schenkung  
  Ehescheidung  
  Vermögensfeststellung  
  Steuerliche Zwecke  
  Festlegung von Versicherungswerten  
  Enteignungsentschädigung  

Beleihungswertgutachten gemäß § 12 HBG
Beleihungswertgutachten erstellen wir für Banken und Investoren im Zusammenhang mit Immobilien-Finanzierungen.


Mietwertgutachtengemäß § 558 BGB
Mietwertgutachten sind für die Durchsetzung von Mieterhöhungsbegehren erforderlich.


Aufmaß und Flächenberechnung
Flächenberechnungen erstellen wir nach anerkannten Normen und Verordnungen sowohl für Gewerbe- als auch Wohnflächen, sofern keine verwertbaren Berechnungen vorliegen.



Zur Erstellung des Gutachtens sind folgende,
aktuelle Unterlagen erforderlich:

  Grundbuchauszug  
  Lageplan  
  Bauzeichnungen  
  Flächenberechnung  
  Bei der Bewertung von Eigentumswohnungen werden
    zusätzlich der Wirtschaftsplan sowie das Protokoll der
    Eigentümerversammlung benötigt.
  Für Mietwertgutachten sind die Mietverträge  
    einzusehen.